
Der Innovationsausschuss hat in der ersten Antragsstufe 33 Förderskizzen von den 136 eingereichten Anträgen im Bereich der neuen Versorgungsformen ausgewählt.
„Die erste Stufe der Förderung erreichten 30 Ideenskizzen zu folgenden Themenfeldern:
- Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen, Anzahl: 17
- Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen, Anzahl: 2
- Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen, Anzahl: 3
- Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden: Anzahl 5
- Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung, Anzahl: 3
Außerdem fördert der Innovationsausschuss 3 Ideenskizzen aus dem themenoffenen Bereich.“
Die 33 Anträge gehen nun in die zweite Runde, in der innerhalb von 6 Monaten ein Vollantrag zur finalen Entscheidung (Ende 2021) eingereicht werden muss. Die Konzeptionsphase ist förderfähig.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/926/
Der Innovationsausschuss hat für spätestens Anfang des zweiten Quartals eine neue Ausschreibung im Bereich der neuen Versorgungsformen angekündigt.
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