
das BMBF schreibt die Förderung von Projekten zum Thema „Gesellschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie − Forschung für Integration, Teilhabe und Erneuerung“ aus.
Die Ausschreibung umfasst folgende Themenfelder:
1: Familie, Generationenverhältnisse, soziales Zusammenleben
2: Arbeitsmarkt, Arbeitsorganisationen, Erwerbsbiographien
3: Bildungssystem und (Aus-)Bildungsverläufe
4: Gesundheit und Herausforderungen für Gesundheitssysteme
5: Demokratie, politische Partizipation, Vertrauen in politische Institutionen und Rolle der Medien
Methodisches:
- Die Forschungsprojekte sind offen für alle geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, Forschungsansätze und Methoden. Grundsätzlich ist empirische Forschung erwünscht, die an bestehende theoretische und konzeptuelle Zugänge zum Forschungsgegenstand anknüpft und zur Weiterentwicklung von Theorien und Konzepten beiträgt. Nicht förderfähig ist reine Theorieentwicklung.
- Datengrundlage: Seit Beginn der Corona-Krise wurden viele Studien (quantitativ und qualitativ) zu den sozio-ökonomischen Folgen der Krise durchgeführt. Eine Nutzung bzw. Berücksichtigung dieser Daten wird – soweit relevant – angeraten. Es besteht die Möglichkeit, bereits durchgeführte Befragungen um erneute Befragungswellen zu ergänzen bzw. in begrenztem Umfang gezielte Zusatzerhebungen durchzuführen. Eine Übersicht zu bisherigen Studien wird durch den Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) vorgehalten und kontinuierlich aktualisiert (https://www.konsortswd.de/ratswd/themen/corona/).
- Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit wird ausdrücklich begrüßt. Die Zusammenarbeit mit den Lebenswissenschaften, z. B. mit der Public Health-Forschung, der Versorgungs- und Präventionsforschung sowie den Gesundheitswissenschaften ist, wo fachlich erforderlich, möglich.
- Weil sich teilweise erst im regionalen oder im Ländervergleich relevante Zusammenhänge erschließen, werden Forschungsprojekte mit komparativen Ansätzen begrüßt. Der Fokus auf regionalen und nationalen Disparitäten sowie auf Ursachen räumlich unterschiedlicher Betroffenheit und Widerstandsfähigkeit innerhalb eines bestimmten Raumes wird als Ansatz ebenso begrüßt wie Forschung zu Maßnahmen, um räumliche Disparitäten zu begrenzen. Die genannten komparativen und raumbezogenen Ansätze und Schwerpunkte sind aber keine Fördervoraussetzung. Die Einbindung internationaler Partner ist in begründeten Einzelfällen durch die Vergabe von Unteraufträgen möglich.
Es handelt sich um ein zwei-stufiges Verfahren. Die Frist endet am 31. Mai 2021.
Weitere Infos: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3457.html
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